Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes und die Deutsche Ruderjugend haben am 09.07.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschlossen, die Bedingungen für das Jugend- und für das Erwachsenen-Fahrtenabzeichen im Hinblick auf die geforderten Kilometer um jeweils 50 % zu kürzen. Bei den Jugend-Fahrtenabzeichen ist außerdem nur noch die Teilnahme an einer Tagesfahrt (mindestens 30 Kilometer) erforderlich. Einzelheiten enthält die amtliche Bekanntmachung Nr. 4927.
Der BDSR begrüßt diese Entscheidung. Dadurch besteht für viele Schülerinnen und Schüler in der zweiten Jahreshälfte noch die Möglichkeit, die Bedingungen für das beliebte Fahrtenabzeichen zu erfüllen.
DRV: Amtliche Bekanntmachung Nr. 4927
Text und Foto: Peter Tholl